Willkür

… ein freund hat neulich erzählt, daß die planungen zur erweiterung der polizeilichen befugnisse eine interessante philosophische frage aufwerfen.

auf meinen fragenden blick antwortete er: „das uld sagt in einer Stellungnahme, daß die polizei mit diesem gesetz befugt werde, nahezu voraussetzungslos bürger kontrollieren zu können.“

ineressant sei nun, ob in diesem zusammenhang von willkür im sinne von handeln ohne rücksicht auf gesetze gesprochen werden könne oder nicht, beziehungsweise, ob es so etwas wie eine \’gefühlte willkür\‘, ähnlich den lufttemperaturen, geben könne.

die befugnisse seien so weit gefasst, oder so wenig eingegrenzt, daß es zumindest sinngemäß an willkür erinnere.

„stell dir vor, du setzt einen goldhamster auf den anstoßpunkt eines fußballfeldes. er kann nun nach links oder nach rechts laufen, aber auch geradeaus. ich kenne mich zwar nicht mit der sehkraft dieser tierchen aus, nehme aber an, daß dieser goldhamster außer rasen nichts sehen wird. nehmen wir weiter an, er liefe geradeaus, um politisch korekt zu sein. ist es nun eine willkürliche entscheidung oder nicht?“

wir diskutierten ein wenig, wie es zu bewerten sei, wenn er einfach sitzen bliebe, einigten uns aber dann darauf, daß jede aktion des goldhamsters willkürlich sei, obwohl sie sich im gesteckten rahmen des fußballfeldes bewege.

„eigentlich“, so schloß ich, „ist das ja ein rückfall noch vor die zeit der einzeller.“

auf den fragenden blick meines freundes antwortete ich: „selbst amöben sind in der lage kreisende suchbewegungen auszufühern.“

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